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Von der Ingenieurkammer Sachsen

öffentlich bestellter und vereidigter

Sachverständiger für Glasbau

 

Dipl.-Ing. (FH) Torsten Bannert

     
     

Sachverständiger

Der Sachverständige für Glasbau ist zuständig für sämtliche Glasbauten und Glasbauteile. Das

 

können zum Beispiel Gewächshäuser, Dächer, Lichtkuppeln, Wände, Türen, Treppen, Fassaden, 

Wintergärten, Brüstungen, Lärmschutz- und Brandschutzverglasungen sein.

 

Der Glasbau ist ein Sachgebiet im "Konstruktiven Ingenieurbau". Im "Konstruktiven Ingenieurbau"

sind die Kenntnisse in den Gebieten der Tragwerksplanung (Baustatik, Baudynamik), Baukonstrukti-

on, Baustoffe, Tiefbau und Grundbau sowie Bauphysik enthalten. Der Sachverständige ist zuständig

für die Standsicherheit und konstruktive Durchbildung.

 

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden als öffentlich-rechtliche Institution überprüfte

mich auf gesetzlicher Grundlage nach § 36 der Gewerbeordnung. Das Fachgremium "Konstruktiver

Ingenieurbau" überprüfte meine besondere Sachkunde. Die besondere Sachkunde setzt sich zu-

sammen aus den überdurchschnittlichen Fachkenntnissen auf dem Sachgebiet Glasbau und den 

Erfahrungen.

Durch die Kammer werde ich auf meine Pflichtenerfüllung überwacht.

 

Das lizenzierte Logo "Zeichen für Sachverstand" entwickelten die Bestellungskörperschaften zu-

sammen mit dem Institut für Sachverständigenwesen (IfS). Das Auge, das angedeutete Siegel und

die symmetrisch blauen Kreishälften signalisieren das Analysieren, Bewerten und die Objektivität

des Sachverständigen.

 

     

Vereidigung

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgte durch die IHK Dresden im Einvernehmen mit

 

der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen.

 

Der geleistete Eid nach § 5 der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK Dresden beinhaltet:

die Aufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungs-

  frei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und

- die angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten.

Nach Absatz 5 im § 5 der SVO ist die Vereidigung der IHK Dresden eine allgemeine Vereidigung im

Sinne von § 79 Absatz 3 der Strafprozessordnung, § 410 Absatz 2 der Zivilprozessordnung.

 

     

Tätigkeiten

Die Tätigkeiten sind:

 

- Sachverständigengutachten für die Gerichte, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit

- Beratung, Überwachung, Prüfungen und Erteilung von Bescheinigungen

- Bewertung von Baumaßnahmen im Bestand

- Ingenieurtätigkeiten

 

Das Sachverständigengutachten erstatte ich für nicht fachlich spezialisierte Personen nachvollzieh-

bar und für fachlich spezialisierte Personen prüfbar. 

Die Tätigkeiten dürfen auch außerhalb des Bezirkes der IHK Dresden erfolgen.

 

     

Kontakt

Torsten Bannert

 
 

Poststraße 26

01159 Dresden

Deutschland

 
 

Mobil:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Domain:

 

0049 160 4951116

0049 351 42442500

0049 351 42442501

info@sv-glasbau.com

www.sv-glasbau.com

 

 

 

 

 
  Anfrage      
     

                                                                                                                                                                                                          Impressum

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