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Von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glasbau
Dipl.-Ing. (FH) Torsten Bannert |
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Sachverständiger |
Der Sachverständige für Glasbau ist zuständig für sämtliche Glasbauten und Glasbauteile. Das |
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können zum Beispiel Gewächshäuser, Dächer, Lichtkuppeln, Wände, Türen, Treppen, Fassaden, Wintergärten, Brüstungen, Lärmschutz- und Brandschutzverglasungen sein.
Der Glasbau ist ein Sachgebiet im "Konstruktiven Ingenieurbau". Im "Konstruktiven Ingenieurbau" sind die Kenntnisse in den Gebieten der Tragwerksplanung (Baustatik, Baudynamik), Baukonstrukti- on, Baustoffe, Tiefbau und Grundbau sowie Bauphysik enthalten. Der Sachverständige ist zuständig für die Standsicherheit und konstruktive Durchbildung.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden als öffentlich-rechtliche Institution überprüfte mich auf gesetzlicher Grundlage nach § 36 der Gewerbeordnung. Das Fachgremium "Konstruktiver Ingenieurbau" überprüfte meine besondere Sachkunde. Die besondere Sachkunde setzt sich zu- sammen aus den überdurchschnittlichen Fachkenntnissen auf dem Sachgebiet Glasbau und den Erfahrungen. Durch die Kammer werde ich auf meine Pflichtenerfüllung überwacht.
Das lizenzierte Logo "Zeichen für Sachverstand" entwickelten die Bestellungskörperschaften zu- sammen mit dem Institut für Sachverständigenwesen (IfS). Das Auge, das angedeutete Siegel und die symmetrisch blauen Kreishälften signalisieren das Analysieren, Bewerten und die Objektivität des Sachverständigen.
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Vereidigung |
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgte durch die IHK Dresden im Einvernehmen mit |
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der Ingenieurkammer Sachsen und der Architektenkammer Sachsen.
Der geleistete Eid nach § 5 der Sachverständigenordnung (SVO) der IHK Dresden beinhaltet: - die Aufgaben des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unabhängig, weisungs- frei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und - die angeforderten Gutachten entsprechend nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Nach Absatz 5 im § 5 der SVO ist die Vereidigung der IHK Dresden eine allgemeine Vereidigung im Sinne von § 79 Absatz 3 der Strafprozessordnung, § 410 Absatz 2 der Zivilprozessordnung.
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Tätigkeiten |
Die Tätigkeiten sind: |
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- Sachverständigengutachten für die Gerichte, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit - Beratung, Überwachung, Prüfungen und Erteilung von Bescheinigungen - Bewertung von Baumaßnahmen im Bestand - Ingenieurtätigkeiten
Das Sachverständigengutachten erstatte ich für nicht fachlich spezialisierte Personen nachvollzieh- bar und für fachlich spezialisierte Personen prüfbar. Die Tätigkeiten dürfen auch außerhalb des Bezirkes der IHK Dresden erfolgen.
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Kontakt |
Torsten Bannert |
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Poststraße 26 01159 Dresden Deutschland |
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Mobil: Telefon: Fax: E-Mail: Domain:
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0049 160 4951116 0049 351 42442500 0049 351 42442501 info@sv-glasbau.com www.sv-glasbau.com
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Anfrage | ||||